Antrag zur Sitzung des Kreistages am 14. März 2016

Der Kreistag Lüneburg möge beschließen:

1. Der Landrat wird beauftragt, in enger Zusammenarbeit mit Kommunen im Landkreis eine Machbarkeitsstudie für Radschnellwege im Raum Lüneburg und direkt angrenzender Gemeinden mit Potenzial für eine deutliche Intensivierung des Radverkehrs (z.B. Scharnebeck, Adendorf, Reppenstedt, Bardowick) erstellen zu lassen. Sie soll Möglichkeiten für die Planung und Realisierung darlegen.

2. Vorrangig ist ein Radfernweg, der die Heide-Region mit der Elbe-Region verbindet, zu untersuchen. Dieser Radfernweg soll von Amelinghausen zum Fernradweg Elbe bei Bleckede und darüber hinaus über Amt Neuhaus bis weiter zum Bahnhof Brahlstorf verlaufen. Er sollte idealerweise aus Fahrradstraßen wie aus breiten Fahrradwegen, die auch für eine gefahrlose Nutzung durch schnellere Pedelecs geeignet sind, bestehen. Dabei ist als zentraler Knotenpunkt der Hauptbahnhof Lüneburg zu berücksichtigen. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Radweg-Lückenschluss zwischen Neetze und dem Zentrum Lüneburg zu.

3. In den Auftrag für ein „integriertes Verkehrsgutachten für den Landkreis Lüneburg“ soll eine entsprechende Untersuchung aufgenommen werden. Auch dadurch soll Radverkehr als Teil des Modal Splits einbezogen werden.

Begründung:

Im Rahmen seines Integrierten Radverkehrskonzeptes (siehe Bezugspunkt unten) hat eine Arbeitsgruppe unter Mitwirkung des Radverkehrsbeauftragten, Herrn Pahl, zum Thema „Fahrradinfrastruktur“ ihre Tätigkeit aufgenommen. Gleichzeitig bereitet die Verwaltung die Ausschreibung eines Verkehrsgutachtens vor, dessen Ergebnisse in den neuen Nahverkehrsplan einfließen werden.

Dabei sollen Radschnellwege eingebunden werden, die als Haupttrassen eine Schwerpunktsetzung in der Verkehrspolitik des Landkreises Lüneburg bilden können. Das Rad soll sich zu einer attraktiven Alternative zum Auto entwickeln können. Dazu sind Radwege seitlich oder besser abseits stark frequentierter Strecken erforderlich, die einen Begegnungsverkehr ermöglichen und bedarfsweise den Vorrang von Radfahren ermöglichen.

Die Zuständigkeit für die Planung und den Bau liegt bei den Kommunen und dem Land. Nur in einem engen Zusammenwirken werden solche Projekte erfolgreich umgesetzt. Um aber mit einem konkreten Schritt in das Thema einzusteigen, ist eine fundierte Machbarkeitsstudie erforderlich. Dies hat die Erfahrung aus dem bisher einzigen Radschnellweg in Deutschland, dem Schnellradweg in Göttingen, ergeben. Die dazu erforderliche Gesamtbetrachtung ist Aufgabe des Landkreises.

Daher ist die Einbeziehung des Radverkehrs in das „Verkehrsgutachten des Landkreises Lüneburg“ geboten. Als direkte Verbindung z.B. zu Arbeitsplätzen in den Orten oder zu Bahnhaltestellen ist das Rad eine Möglichkeit. Aber auch als Zubringer zu Bushaltestellen kann dem Rad eine große Bedeutung zukommen. So gibt es Auswirkungen auf die Planung von Haltestellen. Unter dem Aspekt der Barriere-Freiheit müssen Haltestellen gegebenenfalls neu geplant werden. Um Doppelarbeit zu vermeiden, sollte an Haltestellen mit sofort erkennbarem Bedarf entsprechend Fahrradabstellkapazitäten geschaffen werden.

Im Übrigen wird die weitere Bedarfsplanung auf der Basis eines zu erstellenden Radverkehrsentwicklungsplanes für die Fahrradinfrastruktur beim „Arbeitskreis Fahrradfreundlicher Landkreis“ verbleiben.

Bezug: Beschluss des Kreistages vom 12.10.2015: „Die Verwaltung wird beauftragt, ein Integriertes Radverkehrskonzept für den Landkreis Lüneburg erstellen zu lassen, in dem Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung des Radverkehrs im Landkreis Lüneburg entwickelt werden, sowohl für den Alltagsverkehr wie für das touristische Radverkehrsangebot. Dabei ist der Radverkehrsbeauftragte des Landkreises einzubinden.