Antrag zur Sitzung des Kreistages am 19. Dezember 2016

Durch gute medientechnische Ausstattung modernes und effizientes Lernen ermöglichen

1. Die Kreisverwaltung legt den Medien-Entwicklungsplan für medientechnische Ausstattung an kreiseigenen Schulen ehestmöglich zur Beratung und Beschlussfassung im Schulausschuss vor.

2. Sobald die Förderrichtlinien des Bundes für angekündigten Mittel vorliegen, werden diese dem Entwicklungsplan entsprechend beantragt.

3. Die Kreisverwaltung prüft, wie eine Gegenfinanzierung - evtl. aus der Kreisschulbaukasse u. Sparkassenstiftung - sichergestellt werden kann.

Begründung:
Die Arbeitsgruppe „Medientechnische Ausstattung an kreiseigenen Schulen“ arbeitet bereits seit einem Jahr an einem kreiseigenen Medien-Entwicklungsplan und steht kurz vor Abschluss. Alle Schulformen haben ihre Vorstellung zur IT-Ausstattung eingebracht, der IT-Service arbeitet bereits intensiv an der Umsetzung von IServ an allen Schulen. Der Fachdienst Bauen prüft die baulichen Voraussetzungen jeder unserer Schulen. Erste Kostenermittlungen laufen.

Durch unser Sanierungskonzept an kreiseigenen Schulen mit Investitionen von über 100 Millionen in den letzten 8 Jahren sind die baulichen Voraussetzungen oftmals schon gegeben. FUR und teilweise auch AUR wurden schon mit Projektionsflächen, Beamern, Aktivlautsprechern oder dergleichen ausgestattet. Es gilt nun, allen Schülerinnen und Schüler des Landkreises gleiche Lernmöglichkeiten zu bieten und einen Medien-Entwicklungsplan für alle kreiseigenen Schulen umzusetzen.

Der Bund hat im Oktober d.J. angekündigt, 5 Milliarden Euro aus Bundesmitteln zur Verfügung zu stellen, um Schulen bis 2021 mit Computern und WLAN auszustatten. Diese Mittel gilt es bei der Realisierung zu nutzen.

Es ist sinnvoll, bei Bekanntwerden der Förderbedingungen nicht nur Konzepte erarbeitet zu haben, die eine schnelle Einreichung von Förderanträgen ermöglichen, sondern auch finanzielle Mittel zur Gegenfinanzierung im Haushalt zu veranschlagen. Daher ist zu prüfen, ob Mittel aus der Kreisschulbaukasse zur Gegenfinanzierung herangezogen werden können oder ob andere Möglichkeiten innerhalb des Kreishaushaltes oder Stiftungsgelder dafür zur Verfügung gestellt werden können.