Änderungsantrag zur Sitzung des Kreistages am 14. März 2016 zu Top 23: Antrag der CDU/Bündnis 21 RRP-Kreistagsfraktion zu o.g. Thema:

1. Der Kreistag ist der Auffassung, dass Schulsozialarbeit an allen Schulen auch künftig eine unverzichtbare Säule des täglichen Schullebens ist. Aus diesem Grunde hat der Kreistag auch die Sicherstellung der Finanzierung bis zum Schuljahr 2016/2017 beschlossen.

2. Der Kreistag ist ferner der Auffassung, dass das Land Niedersachsen sich umfänglich, langfristig und nachhaltig an der Finanzierung der Schulsozialarbeit beteiligen sollte. Insofern begrüßen wir alle bisherigen Bemühungen des Landes, die in diese Richtung gehen und unterstützen das neu vorgelegte Gesamtkonzept der Landesregierung.

3. Der Landrat wird erneut gebeten, die intensiven Gespräche der kommunalen Spitzenverbände mit dem Kultusministerium des Landes Niedersachsen zu unterstützen, damit die Schulsozialarbeit auch ab dem Schuljahr 2016/2017, ggf. auch mit anderen Modellen, gesichert werden kann und der Landkreis Lüneburg rechtzeitig Planungssicherheit für seinen Haushalt 2017 erhält.

Begründung:

Wie von Kultusministerin Frauke Heiligenstadt angekündigt wird die schulische Sozialarbeit in Niedersachsen deutlich ausgebaut und in Landesverantwortung durchgeführt. Die Landesregierung hat dazu ein Gesamtkonzept entwickelt, das derzeit Gegenstand von Gesprächen mit den Kommunalen Spitzenverbänden ist. „Durch gesellschaftliche Veränderungen nimmt Schulsozialarbeit für alle Schulformen einen immer größeren Stellenwert ein“, so Ministerin Heiligenstadt. „Diese Landesregierung handelt und nimmt ihre Verantwortung wahr: Wir erkennen schulische Sozialarbeit als Landesaufgabe in Ergänzung zur Jugendhilfe an und stellen sie auf sichere, konzeptionelle Füße. Außerdem wollen wir erstmals seit langem neue, dauerhafte Stellen für schulische Sozialarbeit schaffen. Langfristig soll es auf diese Weise insgesamt rund 1000 Schulstandorte mit Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen im Landesdienst geben.

Das Konzept, dessen Umsetzung zum Schuljahr 2016/2017 starten soll, sieht sowohl die Schaffung zusätzlicher Stellen als auch eine Übernahme von Stellen vor, die bislang durch das sog. Hauptschulprofilierungsprogramm finanziert werden. Bereits jetzt finanziert das Land rund 550 Vollzeitstellen für Sozialpädagoginnen und Sozialpädagoginnen in niedersächsischen Ganztagsschulen, vorwiegend an Haupt- und Oberschulen sowie an berufsbildenden Schulen. „Daran wollen wir mit unserem neuen Konzept anknüpfen und dabei alle Schulformen berücksichtigen“, so Heiligenstadt. „Den ersten Schritt auf dem Weg dorthin haben wir bereits mit den zusätzlichen Stellen vollzogen, die das Land kürzlich an rund 150 Grundschulen mit hohen Flüchtlingszahlen für schulische Sozialarbeit zur Verfügung gestellt hat. Nun geht es Schritt für Schritt weiter.“

Das Gesamtkonzept sieht vor, mit den Mitteln aus dem Hauptschulprofilierungsprogramm (rund 13. Mio. €) sowie mit Mitteln in Höhe von etwa 9,3 Mio. Euro, die der Landtag für 2016 in einem Umfang von 167 Vollzeiteinheiten genehmigt hat, Hauptschulen, Oberschulen, Gesamtschulen sowie einen Teil der Realschulen flächendeckend mit einem ausreichenden Beschäftigungsvolumen für schulische Sozialarbeit ausstatten. Das so genannte Hauptschulprofilierungsprogramm wird finanziell bisher gemeinsam von Land und Kommunen getragen und läuft in diesem Jahr aus.

„Wir werden nun die volle Verantwortung für die Stellen aus dem Hauptschulprofilierungsprogramm übernehmen, sie konzeptionell auf die sozialpädagogische Unterstützung ausrichten und an den Schulen für einen sinnvollen Stellenumfang sorgen“, so Heiligenstadt. „Damit werden die bisher unzureichenden und zeitlich befristeten Stellen im Hauptschulprofilierungsprogramm endlich auf ein vernünftiges Maß angehoben und auch unbefristet eingerichtet.“ Die 167 weiteren Stellen im Landesdienst sollen nach Angaben der Ministerin nach Abschluss der Gespräche mit den Kommunalen Spitzenverbänden für die Schulformen Hauptschule, Oberschule, KGS, IGS sowie für Teile der Realschulen ausgeschrieben werden. Dabei solle die bisherige Beteiligung am Hauptschulprofilierungsprogramm berücksichtigt und das Verfahren mit den betroffenen Schulträgern abstimmt werden, so Heiligenstadt.

Darüber hinaus soll im Rahmen des Konzeptes Ganztagsschulen die Möglichkeit eröffnet werden, aus ihrem Budget für den Ganztagsschulbetrieb Mittel für Schulsozialarbeit einzusetzen. Dieses wird auf freiwilliger Basis möglich sein. Voraussetzung ist eine ausreichende Höhe des Budgets für den Ganztagsschulbetrieb. „Auf diese Weise erhalten auch die im Ganztag stark vertretenen Gymnasien die Möglichkeit, schulische Sozialarbeit stärker zu verankern. Alle Schulformen profitieren also vom Gesamtkonzept. Wir stärken damit das soziale Miteinander an den Schulen, verbessern Entwicklungschancen und unterstützen die Integration von jetzt zu uns kommenden Flüchtlingen. Davon haben alle etwas: Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern.“

Originalantrag CDU: Kosten der Schulsolzialarbeit