Änderungsantrag zur Kreistagssitzung am 25. Juni 2018:

Die Jahrgänge mit dem Förderbedarf „Lernen“ laufen an den Förderschulen des Landkreises in den nächsten 2 bis 3 Jahren aus.
Ein Neueinstieg würde den Inklusionsprozess um rund 10 Jahre verzögern und zudem erhebliche Personalressourcen binden.

Durch die Schaffung paralleler Strukturen (Inklusion an Regelschulen und daneben neu hochwachsende Förderschulen) kommt es so zu einer deutlichen Verschärfung der ohnehin nicht optimalen Personallage.
Im Interesse der Schülerinnen und Schüler mit einem Förderbedarf „Lernen“ und deren Anrecht auf eine inklusive Beschulung beschließt der Landkreis daher:

  1. Einen Antrag auf Fortführung der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen (§ 183c Abs. 5 S. 1 NSchG) nicht zu stellen.
  2. Lerngruppen für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen (§ 183c Abs. 5 S. 4 NSchG) werden nicht eingerichtet.
  3. Der Weg der inklusiven Beschulung beim Förderbedarf Lernen wird fortgesetzt.
  4. Die Landesregierung wird aufgefordert, die personellen Bedingungen zu optimieren.

Begründung:

Mit Ablauf dieses Schuljahres werden die Klassen 5 und 6 in den Förderschulen Lernen weggefallen sein. Der Landesgesetzgeber hat nun die Möglichkeit geschaffen, eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen fortzuführen oder stattdessen Lerngruppen an einer anderen allgemeinbildenden Schule im Sekundarbereich I einzurichten.

Dies würde dazu führen, dass diese bereits abgeschafften Klassen beginnend mit der 5. Klasse neu eingerichtet und die Schülerinnen und Schüler für einen Zeitraum von 10 Jahren wieder separiert beschult würden. Zum nächsten Schuljahr führt die Schule an der Schaperdrift FöS-LE in Lüneburg nur noch den 9. Und 10. Jahrgang und wäre spätestens zum Schuljahr 19/20 ausgelaufen. Die Kurt-Löwenstein-Schule, FöS-LE in Bleckede führt zum nächsten Schuljahr nur noch die Jahgänge 7.-9 und läuft gesetzlich aus. Da die Möglichkeit der Verlängerung in der Stadt Lüneburg ernsthaft diskutiert wird, bedarf es einer klaren Positionierung des Landkreises zur Inklusion innerhalb seiner Schulzuständigkeit.

In Niedersachsen ist die inklusive Schule verbindlich zum Schuljahresbeginn 2013/14 eingeführt worden. Trotzdem sind die Rahmenbedingungen für eine inklusive Beschulung noch nicht optimal. Es fehlt vor allem an ausreichendem Personal. Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte bemängeln dies zu Recht. Dem kann aber nicht damit begegnet werden wieder Förderschulen einzuführen, denn Parallelstrukturen vermindern die Ressourcen zunehmend.

Durch die Verlängerung der separaten Beschulung würden sich die Bedingungen der inklusiven Beschulung weiter verschlechtern. Der Fachkräftemangel an Sonderpädagoginnen und -pädagogen ist bereits jetzt so dramatisch, dass nach Feststellungen des Nieders. Landesrechnungshofs im Jahresbericht 2018 der Bedarf an Sonderpädagoginnen und -pädagogen an inklusiven Schulen lediglich zu 62,2 % gedeckt werden kann. Die Wiedererrichtung von Förderschulklassen würde dazu führen, dass dringend in der inklusiven Beschulung benötigte Sonderpädagoginnen und -pädagogen abgezogen würden, um die neu eingerichteten Klassen zu führen. Wer separate Beschulung verlängert, schadet der Inklusion statt deren Weiterentwicklung voran zu treiben.

Ein Bedarf für die Fortführung von Förderschulklassen liegt nicht vor.

Beide Varianten der Verlängerung können nur dann genehmigt werden, wenn prognostiziert werden kann, dass in den nächsten 5 Jahren jeweils mindestens 13 Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden.

Die Zahlen der separat beschulten Kinder geht seit Jahren zurück, weil die Eltern sich für die Inklusion entscheiden. Zum nächsten Schuljahr werden in der Schule An der Schaperdrift gerade noch 30 Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf Lernen unterrichtet, an der Kurt-Löwenstein-Schule im Förderschulbereich Lernen 18 Schülerinnen und Schüler. In den Nachbarkreisen Uelzen und Lüchow-Dannenberg werden bereits alle Kinder mit Förderbedarf Lernen inklusiv beschult, die Förderschulen Lernen sind aufgelöst.

Der Bedarf an der Fortführung der Förderschule Lernen wird häufig damit begründet, dass Kindern mit Verhaltensauffälligkeiten das Lernen in einem kleinen, geschützten Rahmen leichter falle. Bei solchen Schülerinnen und Schüler liegt dann aber ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf im Bereich emotional-soziale Entwicklung vor, für den es eigene Förderschulen gibt, die Förderschulen Lernen sind hierfür nicht eingerichtet worden.

Der Weg der Inklusion muss konsequent weiter gegangen und die Bedingungen verbessert werden. Hierzu sind u.a. mit dem „Kompass Inklusion“ erste Schritte erfolgt. Mit der Einrichtung des Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentrums schulische Inklusion (RZI) zum 01.08.18 wird die Entwicklung weiter vorangetrieben. Hier gilt es weitere individuelle auf Kinder bezogene Maßnahmen, wie das Modellprojekt der KJP, das Familie in Schule Projekt, Time-out-Klassen und weitere neu zu initiierende Projekte zu unterstützen. Einen entsprechen Antrag werden wir zum nächsten Kreistag stellen.