Änderungsantrag zum Kreistag am 25. September 2017

Zur Beratung des Beschlussvorschlag 2017/270 (TOP 18) stellen wir folgenden Änderungsantrag:

1. Der Kreistag Lüneburg setzt sich für eine angemessene Wolfspopulation im Landkreis Lüneburg ein.

2. Der Kreistag Lüneburg fordert daher die Bundesregierung und die niedersächsische Landesregierung auf, die rechtlichen Voraussetzungen für die Regulierung der Wolfspopulation auf der Grundlage einer Neubewertung des Erhaltungszustandes des Wolf.

Begründung:

Die simple Resolution mit der Forderung den Wolf in das Jagdrecht aufzunehmen ist nicht zielführend. Bei ganzjähriger Schonzeit wäre eine „angemessene Wolfspopulation“ nicht erreichbar.

Dies Einschätzung vertritt auch die Landesjägerschaft Niedersachsen. Sie stellt fest: „Eine Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht ist zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der rechtlichen und politischen Gegebenheiten nicht sinnvoll.“

Vielmehr gilt:

  1. In einer Kulturlandschaft, wie sie im Landkreis Lüneburg geschaffen wurde, ist für jede Art von wildlebenden Tieren nicht überall beliebig Platz.
  2. Mit dem Ziel die Artenvielfalt in einem solchen von Menschen geprägten Kulturraum zu gewährleisten, sind angemessene Regulierungen für diese Arten erforderlich und zwar bezogen auf die Gesamtheit aller Individuen einer Art, die an einem Ort leben (Population) und auf ihre Begrenzung auf geeignete Lebensräume (Habitate).
  3. Diese quantitative und ortsbezogene Regulierung muss auch für Wölfe möglich sein.
  4. Habitate für den Wolf sind z.B. großräumige Truppenübungsplätze. Allerdings sind in den Gebieten unserer Kulturlandschaft, die durch Weidetiere (z.B. Schafe) gewährleistet werden (z.B. Deichvorland, Lüneburger Heide), wolfsfreie Zonen zu schaffen.
  5. Dazu bedarf es einer Neubewertung des Erhaltungszustandes des Wolfes und daraus abgeleitet regionale quantitative Vorgaben.