Änderungsantrag zur Sitzung des Kreistages am 19. Dezember 2016

Die Kreisverwaltung wird gebeten:

• Die Durchführung einer Informationsveranstaltung zur bisherigen Brückenplanung für alle Kreistagsmitglieder durchzuführen,
• bei Bund und Land zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine hochwasserfreie Brücke durch das Hochwasserschutzgesetz II für das Amt Neuhaus bei Bleckede realisierbar wäre.

  • Hierbei ist die Hilfe der Bundes- und Landtagsabgeordneten der Region mit einzufordern und die Landkreise Lüchow-Dannenberg und Ludwigslust-Parchim sind bei allen Schritten einzubeziehen.
  • Einzelheiten des Verfahrens sollen in dem zuständigen Ausschuss für Katastrophenschutz dargestellt werden.

Begründung:

Dem Kreistag gehören mit der neuen Wahlperiode 25 neue Mitglieder an, die die umfänglichen Diskussionen, Aktivitäten, Anträge und Verwaltungsvorlagen zum Thema Brücke in den letzten Jahren nicht mitverfolgen konnten und wesentliche Bedingungen nicht kennen. Somit ist für eine erneute Brückendiskussion ein einheitlicher Informationsstand über Kosten, Fördermöglichkeiten, Bauplanung usw. unerlässlich.

Das Bundeskabinett hat am 02.11.2016 den Entwurf eines „Gesetzes zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes“ (Hochwasserschutzgesetz II) beschlossen. Damit werden Planung, Genehmigung und Durchführung von Hochwasserschutzmaßnahmen erleichtert und beschleunigt. Das Gesetz soll das von Ländern und Bund getragene Hochwasserschutzprogramm mit einem Umfang von 5,5 Mrd. Euro rechtlich flankieren.

Mit dem neuen Gesetz würden auch Regelungslücken geschlossen, um Schäden durch Hochwasser zu verhindern oder zu vermindern. Ob eine hochwasserfreie Brücke zu den Regelungslücken gehört ist zu klären oder zu versuchen, ein solches Bauwerk in das Gesetz mit aufzunehmen.

Der Landkreis Lüneburg ist der einzige Landkreis in Deutschland, der nach dem Fall der Mauer und der Wiedervereinigung einen großen Teil seines Kreisgebietes aus der ehemaligen DDR zurückgliedern konnte. Durch Staatsvertrag zwischen den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen wurde am 30.06.1993 das auf dem Ostufer der Elbe gelegene Amt Neuhaus in den Landkreis Lüneburg und damit nach Niedersachsen zurückgegliedert.

Das Amt Neuhaus mit seine 4.950 Einwohnern wird gegen Elbehochwasser durch einem 46,0 km langen Elbdeich und 14,9 km Rückstaudeiche an Sude, Krainke und Röcknitz gesichert. Bei der Abwehr der letzten Jahrhunderthochwasserkatastrophen konnten die Deiche nur durch einen großen Kraftakt an Mensch und Material vom Westufer her geschützt und gehalten werden.

Die Bestandsaufnahme und Schwachstellenanalyse des Landkreises Lüneburg zum letzten Elbehochwasser im Jahr 2013 hat u.a. ergeben, dass ab einem bestimmten Hochwasserpegel über die Brücke in Lauenburg das Ostufer der Elbe in Neuhaus nicht mehr erreicht werden kann. Das führt zu erheblichen Zeitverlusten, da dann nur noch die Brücken in Dömitz und Geesthacht zur Verfügung stehen um das Amt Neuhaus auf dem Ostufer zu erreichen.

Um Hochwasserschäden verhindern bzw. vermeiden zu können ist eine geeignete Präventionsmaßnahme für das Amt Neuhaus der Bau einer hochwasserfreien Brücke an der Elbe bei Bleckede. Denn nur so können ohne unnötige Zeitverluste Menschen und Material in ausreichender Anzahl jederzeit in das Amt Neuhaus kommen um die 46km Elbdeiche und 14,9km Rückstaudeiche zu schützen und das Amt Neuhaus vor Hochwasserschäden bewahren.

Eine geeignete Maßnahme zur Prävention vor Hochwasserschäden ist für das Amt Neuhaus, aber auch für die angrenzenden Deiche im Landkreis Ludwigslust-Parchim (Mecklenburg-Vorpommern) Richtung Boizenburg, eine hochwasserfreie Brücke.

Da bei der jetzigen Gesetzesfassung zum Hochwasserschutzgesetz II der Bau von hochwasserfreien Flussquerungen nicht ausdrücklich hervorgehoben werden, ist zu prüfen ob Brückenbauten enthalten sind, oder eine weitere Regelungslücke vor Hochwassergefährdung im Gesetz geschlossen werden sollte.

Aus unserer Sicht ist die Klärung der Errichtung einer hochwasserfreien Brücke durch Bund und Land an der Elbe bei Bleckede eine Chance für den Landkreis Lüneburg und das Amt Neuhaus, um einen effektiven und nachhaltigen Hochwasserschutz zu bekommen.