Antrag zur Sitzung des Kreistages am 19. Dezember 2016

1. Der Landrat wird beauftragt, zur Koordination der Radverkehrsplanung im Landkreis Lüneburg die notwendige Personalkapazität durch Umorganisation und/oder Neueinstellung bereitzustellen. („hauptamtliche(r) Radverkehrsbeauftragte(r)“)

2. Für die bestehende Arbeitsgruppe „Radverkehr“, den ehrenamtlichen Radverkehrsbeauftragten und für externe Gutachter ist der/die hauptamtliche Radver-kehrsbeauftragte der/die zuständige Ansprechpartner(in

Begründung:

Hier beispielshaft nur einige Aktivitäten zur Thematik „Radverkehr“

  1. Beschluss des Kreistages vom 12.10.2015: „Die Verwaltung wird beauftragt, ein Integriertes Radverkehrskonzept für den Landkreis Lüneburg erstellen zu lassen, in dem Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung des Radverkehrs im Landkreis Lüneburg entwickelt werden, sowohl für den Alltagsverkehr wie für das touristische Radverkehrsangebot. Dabei ist der Radverkehrsbeauftragte des Landkreises einzubinden.“
  2. Beschlussvorschlag 2016/061: SPD/Grüne-Antrag Punkt1: Der Landrat wird beauftragt, in enger Zusammenarbeit mit Kommunen im Landkreis eine Machbarkeitsstudie für Radschnellwege im Raum Lüneburg und direkt angrenzender Gemeinden mit Potenzial für eine deutliche Intensivierung des Radverkehrs (z.B. Scharnebeck, Adendorf, Reppenstedt, Bardowick) erstellen zu lassen. Sie soll Möglichkeiten für die Planung und Realisierung darlegen.“ Protokoll Wirtschaftsausschuss vom 7.06.2016: „LR Nahrstedt bittet dem Antrag in der jetzt ergänzten Fassung zuzustimmen und stellt fest, dass die Ziele für das Radverkehrskonzept von der dafür eingesetzten Arbeitsgruppe Radverkehr erarbeitet werden."
  3. Beschlussvorschlag 2016/279: „Herr Olaf Pahl wird rückwirkend zum 01.November 2016 für die Dauer der laufenden Wahlperiode des Kreistages (bis zum 31. Oktober 2021) zum ehrenamtlichen Radverkehrsbeauftragten des Landkreises Lüneburg bestellt.

Der Landkreis Lüneburg arbeitet intensiv an vielfältigen Optimierungsplanungen zum Radverkehr, wie die obigen Punkte beispielhaft zeigen. Das Zusammenwirken vom ehrenamtlichen Radverkehrsbeauftragten, der entsprechenden Arbeitsgruppe „Radverkehr“ und externen Experten bedarf jedoch einer konkreten Koordination innerhalb der Verwaltung und zwar in Form einer entsprechenden Aufgabenzuweisung verknüpft mit hinreichender Arbeitskapazität.

Diese Aufgabe sollte ein(e) hauptamtliche(r) Radverkehrsbeauftragte(r) übernehmen.