Antrag gemeinsam mit der Gruppe FDP/Die Unabhängigen für den Kreistag am 25.06.2026

Die Kreisverwaltung wird dringend gebeten, alternativen Lagerraum für die Bauakten zu suchen, die in den Räumlichkeiten des ehemaligen Hilfskrankenhauses in Oedeme gelagert werden sollen. Die Kreisverwaltung wird hierzu aufgefordert, vorrangig eigene, bereits verfügbare oder kurzfristig aktivierbare Flächen auf ihre Eignung zur Unterbringung der Akten zu prüfen und zu nutzen. Erst wenn diese Prüfung ergibt, dass keine geeigneten, kreiseigenen Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, sollen externe Alternativen in Betracht gezogen werden. Die Lagerung von Verwaltungsakten stellt andere Anforderungen als die Lagerung von Kulturgut. Sie ist weniger sensibel und benötigt keine strukturell geeigneten, sicheren und langfristig verfügbaren Räumlichkeiten.

Begründung:

Das in den Räumlichkeiten des ehemaligen Hilfskrankenhauses in Oedeme gelagerte Kulturgut stellt einen Teil des kulturellen Erbes der Region dar. Es ist empfindlich, teilweise einzigartig und auf geeignete klimatische, sicherheitstechnische und konservatorische Bedingungen angewiesen. Solange die Museumsstiftung Lüneburg keinen alternativen, fachgerechten Lagerraum zur Verfügung hat, ist eine Verlagerung des Kulturguts nicht verantwortbar. Eine voreilige Räumung würde das Risiko von Schäden, Verlust oder Beeinträchtigungen erhöhen und die langfristige Sicherung der Museumssammlungen gefährden. Es geht nicht um einzelne empfindliche Objekte, sondern um museale Standards insgesamt: Klima, Sicherheit, Zugänglichkeit, langfristige Nutzbarkeit und Sammlungsmanagement. Die Lagerung von Verwaltungsakten stellt andere Anforderungen als die Lagerung von Kulturgut. Sie ist weniger sensibel und benötigt keine strukturell geeigneten, sicheren und langfristig verfügbaren Räumlichkeiten. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Akten nach dem Einscannen auch vernichtet werden sollen. Die Antragsteller räumen der Lagerung von Kulturgütern eine höhere Priorität ein als der Lagerung von Akten, sodass die Kreisverwaltung aufgefordert ist, alternative Lagerflächen für ihre Akten zu identifizieren.