Antrag der Gruppe SPD/Bolmerg zum Ausschuss für Soziales und Gesundheit:
Der Landkreis Lüneburg wird beauftragt, eine konkrete Bedarfsplanung zur qualitativen und quantitativen Verbesserung der stationären Versorgung von (stark) verhaltensauffälligen Menschen mit schwerer Demenz im Landkreis Lüneburg zeitnah zu erstellen.

Begründung:

In der Sitzung des Sozialausschuss vom 08.09.2020 stellten die Leitende Ärztin Frau Dr. Knüppling von der Psychiatrischen Klinik Lüneburg und die Sozialarbeiterin Frau Löding-Blöhs (gleichzeitig Vorsitzende der Alzheimer Gesellschaft Lüneburg), die Schwierigkeiten bei der Entlassung von verhaltensauffälligen Patienten mit schwerer Demenz vor.

Sie berichteten konkret, dass Heime die o.g. Bewohner*innen nicht wieder aufnähmen. Adäquate freie Heimplätze fänden sich nicht in der Nähe, so dass die Menschen ortsfern untergebracht und Angehörige z. B. für Besuche niedersachsenweit reisen müssen.

Insgesamt bestehe ein Mangel an Heimplätzen mit adäquater Versorgung für verhaltensauffällige an Demenz erkrankte Personen im Landkreis Lüneburg.

Im Gesetz zur Planung und Förderung von Pflegeeinrichtungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (Niedersächsisches Pflegegesetz - NPflegeG) ist im §5 Abs.1 geregelt, dass die Landkreise und kreisfreien Städte verpflichtet sind, „...eine den örtlichen Anforderungen entsprechende notwendige pflegerische Versorgungsstruktur nach Maßgabe dieses Gesetzes sicherzustellen.“

Des Weiteren ist im §5 Abs.2 NPflegeG bestimmt, dass die kommunalen Körperschaften ...„eigene Einrichtungen nur schaffen, soweit die notwendige pflegerische Versorgungsstruktur nicht durch Einrichtungen anderer Träger sichergestellt werden kann.“

In den gem. § 3 NPflegeG zu erstellenden „Örtlichen Pflegeberichten“ sind in den Berichten des Landkreises Lüneburg aus den Jahren 2010 und 2016 die von Frau Dr. Knüppling vorgestellten Problemstellungen bereits wortgleich beschrieben. Des Weiteren wird ausgeführt, „...dass es nicht möglich sei, eine genaue Bedarfszahl für gerontopsychiatrische Pflegeplätze zu ermitteln, da keine Angaben über den Bedarf an Pflegeplätzen für diesen Personenkreis vorliegen.“

Ebenfalls wortgleich wird in den o.g. „Örtlichen Pflegeberichten“ aus 2010 und 2016 abschließend folgende Forderung aufgestellt: „Bei der Einrichtung neuer vollstationärer Pflegeplätze sollte zukünftig dem gerontopsychiatrischen Bereich eine größere Bedeutung beigemessen werden.“

Unter Würdigung der o.g. Entwicklung beantragt die Gruppe SPD/Bolmerg die zeitnahe Behandlung des Themas und die konkrete Bedarfsplanung für die Stationäre Versorgung von (stark) verhaltensauffälligen Menschen mit Demenz im Landkreis Lüneburg. Da die Psychiatrische Klinik Lüneburg auch Menschen aus dem Landkreis Harburg versorgt, sollte der Landkreis Harburg ggf. nach Rücksprache mit der PKL in die Planungen eingebunden werden.