Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz am 1. Februar 2016

Die Gruppe SPD/GRÜNE setzt sich für die Verbesserung der biologischen Durchlässigkeit der Ilmenau ein. Dazu ist es notwendig, die Passierbarkeit für Fische jeglicher Größe zu verbessern und zu sichern. Nur so ist es möglich, dass der Lachs wieder zum Laichen in die obere Ilmenau und deren Nebenflüsse hinaufziehen kann.

Zur Schaffung von Rechtsklarheit für weitere Maßnahmen bitten wir den Landkreis darum Folgendes zu veranlassen:

1. ein Verzeichnis der Wassernutzungsrechte an der Ilmenau und deren Nebenflüssen zu erstellen bzw. aufgrund bekannter Unterlagen zusammenzufassen,

2. zu ermitteln, welche Rechte seit mindestens drei Jahren nicht mehr oder nicht mehr im bisher zulässigen Umfang genutzt werden sowie

3. den Widerruf dieser nicht mehr genutzten Rechte zu veranlassen.

Begründung:

Die dauerhafte Entwicklung einer biologischen Durchlässigkeit der Ilmenau und ihrer Nebenflüsse wird derzeit durch vielfältige Wasserrechte, insbesondere Staurechte und Entnahmerechte behindert. Hierzu gehören zunächst die größeren Wehre in der Ilmenau (Lüneburg, Bardowick, Wittorf Fahrenholz). Eine Verbesserung dieser größeren Anlagen ist wichtig, jedoch handelt es sich um größere Baumaßnahmen, die auch im Rahmen der künftigen Planung der Bundeswasserstraßenverwaltung mit in die Abwägung einzubringen sein werden.

Diese Wehre sind daher von diesem Antrag nicht erfasst.

Bereits jetzt lassen sich wirkungsvolle Maßnahmen ergreifen, um die biologische Durchlässigkeit der Ilmenau langfristig zu gewährleisten. An der Ilmenau und deren Nebenflüssen existieren auch im Landkreis Lüneburg weitere alte Rechte zur Wassernutzung, deren Benutzung seit mehr als drei Jahren nicht ausgeübt worden ist, oder deren Berechtigte den Umfang der bisher zulässigen Nutzung wesentlich unterschreiten. Diese Rechte können inzwischen ohne Entschädigung in Gänze oder in Teilen widerrufen werden. Geschieht dies nicht, so besteht die Möglichkeit, dass die Möglichkeiten zur Verbesserung des Fließgewässersystems Ilmenau nicht in vollem Umfang genutzt werden können, weil deren Inhaber sich auf diese möglicherweise nicht mit naturschutz-fachlichen und wasserrechtlichen Belangen abgestimmten alten Rechte berufen.

Daher bitten wir darum, diese Rechte bereits jetzt vollständig zu ermitteln, deren Ausnutzung zu überprüfen und dauerhaft nicht genutzte Rechte aufzuheben.