Antrag zur Sitzung des Kreistages am 14. März 2016

Der Kreistag Lüneburg möge beschließen:

1. Der Landkreis Lüneburg fordert das Land Niedersachsen auf, die Kosten der gesundheitlichen Versorgung der Flüchtlinge vollständig zu erstatten.

2. Der Landkreis Lüneburg hält die Einführung der Elektronischen Gesundheitskarte für
Flüchtlinge für geboten.

3. Kommt es für eine Elektronische Gesundheitskarte zu einer Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und den Krankenkassen, dann nutzt der Landkreis Lüneburg diese unverzüglich.

4. In diesem Kontext ist die ärztliche Versorgung insgesamt und insbesondere im ländlichen Raum an die veränderten Anforderungen in Folge des Flüchtlingszuzugs anzupassen. Auch die Krankenhausversorgung ist zu überprüfen, ob sich durch den Flüchtlingszuzug andere quantitative oder qualitative Herausforderungen ergeben und wie man diesen gerecht werden kann.

Begründung:

Der Landkreis Lüneburg setzt sich für die uneingeschränkte Elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge ein. Er schließt sich der Forderung der Bundesärztekammer an: „Die Einschränkungen des Asylbewerberleistungsgesetzes [müssen] aufgehoben werden. (…) Wir haben als Ärzte die Verpflichtung, alle Menschen gleich zu behandeln.“ (Präsident der Bundesärztekammer, Pressemitteilung BÄK 29.10.15)

Aus diesem Grunde begrüßen wir die Bemühungen des Landes Niedersachsen zu deren Einführung.

Sobald eine Rahmenvereinbarung mit den Krankenkassen geschlossen wurde, will der Landkreis Lüneburg dieser beitreten.

Wir bitten die Verwaltung, dies entsprechend vorzubereiten.

Der Landkreis Lüneburg unterstützt mit diesem Beschluss die Forderungen und Positionen des Niedersächsischen Städtetag („Integration von Flüchtlingen; Positionen und Forderungen des Niedersächsischen Städtetages; Einbeck – 18. Februar 2016“).