Zur Sitzung des Kreistages am 6. Juni 2024 stellt die SPD-Fraktion folgenden Antrag (als Ergänzung zur Vorlage 2024/068)

Gegen Einsamkeit: Barrierefreier, digitaler Zugang zu den Bibliotheken in unseren Samtgemeinden und Gemeinden

Der Landkreis Lüneburg stellt im Rahmen des Strukturentwicklungsfonds 2025 insgesamt in einer 1. Tranche eine Fördersumme von 18.000 € für die Digitalisierung derjenigen gemeindlichen Bibliotheken und Büchereien (z. B. Neuhaus, Dahlenburg) ein, die bisher über keinen barrierefreien resp. keinen digitalen Nutzerzugang verfügen und bereit sind, diesen einzurichten. 

Begründung:

Voraussetzung für die Beantragung einer Förderung ist die Einrichtung einer 

  • online-Anmeldung ohne persönliches Erscheinen
  • eine elektronische Abbuchung des Mitgliedsbeitrages
  • eine online-Ausleihe von elektronischen Medien
  • Anschaffung von E-Reader zur Demonstration 

Die Fördersumme bezieht sich auf den Einstieg in die Onleihe Niedersachsen. Hier entstehen Kosten: 

  • Medienerstbestand: ca. 3000€
  • Implementierungskosten: ca. 2500€
  • Schnittstelle zur Bibliothekssoftware oder Homepage: 
  • Ggf. Anschaffung von E-Readern zur Demonstration und Ausleihe: pro Stück ca. 150€ 

Unterstützung erfahren die Bibliotheken und Büchereien durch die Kreisbibliothekarin sowie ggf. durch die Büchereizentrale Niedersachsen (Sitz in Lüneburg). Die Gemeinden müssen für diese Voraussetzung sorgen und die jährlichen Kosten für die Schnittstelle (Folgekosten für den Bestand/Betriebskosten) übernehmen.

Einsamkeit hat vielfältige Gründe. Mit Sicherheit wissen wir, dass Menschen mit Sehbehinderungen, sonstigen Schwerbehinderungen und krankheitsbedingter Immobilität, sowie Menschen, die z. B. allein Angehörige pflegen, in besonderem Maße von Vereinsamung betroffen sind. Circa ein Drittel (34 %) der schwerbehinderten Menschen (ab 50%) sind 75 Jahre und älter. Einsamkeit ist ein zunehmender Faktor, der sich negativ auf Gesundheit und Wohlbefinden und auf ein selbstbestimmtes Leben im Alter auswirkt. International gibt es vorbildliche Modelle, Menschen, gerade in bevölkerungsarmen Gegenden, an kultureller Bildung teilhaben zu lassen. Eine zentrale sozialräumliche und erfolgreiche Rolle spielen dabei Bibliotheken. 

Noch ist diese Entwicklung in unserem Landkreis defizitär. In fast der Hälfte der öffentlichen Medienstationen (Bibliotheken und Büchereien) ist es nicht möglich, über einen digitalen Zugang Mitglied zu werden und am Ausleihverfahren teilzunehmen. Damit sind auf sich allein gestellte oder vereinsamte Menschen mit gesundheitlichen und sozialen Einschränkungen (z. B. mit Sehbehinderungen, mit temporärer/dauerhafter Mobilitätseinschränkung u. v. m.) von der Teilhabe an diesen Bildungseinrichtungen ausgeschlossen, da sie für die o. g. Vorgänge persönlich erscheinen und vorsprechen müssen. 
Der Landkreis täte gut daran, als Bildungs- und Gesundheitsregion, im Sinne des Antrags ein Zeichen gegen Vereinsamung zu setzten.