Zur Kreistagssitzung am 6. Juni stellen wir den Antrag auf Förderung von sogenannten Balkonkraftwerken.

Der Kreistag möge beschließen:

Der Landkreis Lüneburg erlässt zeitnah eine Förderrichtlinie zur Nutzung von sogenannten Steckersolargeräten (Balkon-PV).

Begründung:

Der Landkreis Lüneburg hat sich per Kreistagsbeschluss das Ziel „Klimaneutralität 2030“ gesetzt. Einen Beitrag zur Zielerreichung leisten auch sogenannte Steckersolargeräte (Balkon-PV) mit Wechselrichter. Sie bieten eine erste niedrigschwellige und effektive Möglichkeit für unsere Einwohner*innen, sich an der Energiewende zu beteiligen.

Mit einer Förderung gibt es einen Motivationsimpuls für bisher nicht aktiv gewordene Personen. Die Förderung soll die Anschaffung von Steckersolargeräten mit einem Sockelbetrag von 150 € plus 30% der Investitionskosten ausloben. Klar ist, dass dabei die einschlägigen Installationsvorschriften einzuhalten sind.

Schon aus Gründen der Gleichbehandlung mit Einwohner*innen der Hansestadt Lüneburg ist analog zur Hansestadt Lüneburg im ersten Schritt für Balkon-PV möglichst umgehend eine Förderung auf den Weg zu bringen.

Der Landkreis setzt sich nachdrücklich bei der AVACON schon jetzt für die Zulassung von steckerfertigen PV-Anlagen bis 800 W über „Schuko-Stecker“ ein, die in einer neuen EU-Richtlinie vorgesehen sind. Da beabsichtigt ist, restriktive und den breiteren Ausbau hemmende Vorgaben entfallen zu lassen und der Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e.V. (VDE) dies befürwortet, erwarten wir von unseren regionalen Energieversorgern der Installation solcher Anlagen nicht im Wege zu stehen.