Zur Kreistagssitzung am 12. Mai 2022 stellen wir gemeinsam mit den Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen und Die Linke / Die Partei einen Anrtrag auf Erarbeitung einer Richtlinie für faire und nachhaltige Beschaffung in kreiseigenen Einrichtungen. Dabei sind die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft nach dem Ansatz cradle to cradle (c2c) zu beachten.

Der Landkreis Lüneburg will gemeinsam mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg eine Model-Region für Cradle to Cradle werden und hat dafür Fördermittel des Bundes eingeworben. Das Projekt ist gestartet und im Wirtschaftsausschuss des Landkreises wurde dazu ausführlich berichtet.

Dabei wurde deutlich, dass gerade der Bereich der Beschaffung gut geeignet ist, um auch durch die Kreisverwaltung selbst einen Beitrag für eine bessere Kreislaufwirtschaft zu leisten.

Die Beschaffungs-Richtlinie ist daher an den Kriterien für c2c und an aktuellen Nachhaltigkeitskriterien und -standards (z.B. ISO 14001, ISO 45001) sowie weiteren relevanten und akkreditierten Gütesiegeln/ Zertifizierungen auszurichten.

Die Richtlinie ist ein dynamisches Konzept und muss ab Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens nach Bedarf bzw. jährlich aktualisiert werden. Die landkreiseigenen Klimaschutz- bzw. Umweltschutzbeauftragten, Gleichstellungsbeauftragten und Arbeitsschutzbeauftragten sind in die Prozesse der Konzipierung und Umsetzung der Beschaffungsrichtlinie des Landkreises einzubinden. Es erfolgt eine jährliche Berichterstattung in Form eines Nachhaltigkeitsberichts. Die Kriterien dafür sind in der Vorlage des Richtlinienentwurfs aufzulisten. Die Verlässlichkeit dieses Berichts soll einer externen Abschlussprüfung unterliegen.

Öffentliche Auftraggeber besitzen ein immenses Potenzial, um mit sozial und ökologisch verantwortungsvoller Beschaffung lokal Verantwortung für globale Herausforderungen zu übernehmen. Ergänzt um die Kriterien des c2c kann der Landkreis Lüneburg eine Vorreiterrolle in der Region einnehmen und die Ziele des Projektes hin zu einer c2c-Region ein Stück voranbringen. Richtlinien zur Beschaffung, die im Rahmen eines digitalen und gut miteinander verzahnten Ausschreibungs- und Einkaufsprozesses umgesetzt und kontinuierlich gemessen werden, können erheblich zur Wirtschaftlichkeit der Kommunen und Verwaltung als auch zur Vereinfachung, Transparenz, Qualitätssteigerung und sozial-ökologischen Nachhaltigkeit bei der Auftragsbekanntmachung, Markterkundung, Angebotseinholung, beim Transport, der Akquirierung, dem Betrieb und der Entsorgung von Beschaffungsgegenständen beitragen. Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung kommuniziert dazu mindestens vier Vorteile für die öffentliche Hand, die Gesellschaft und die Umwelt:

  • Es wird die Erzeugung ökologischer und fair produzierter Produkte unterstützt und die effizientere Ressourcennutzung gefördert.
  • Durch ökologische und soziale Vorgaben können sich Arbeitsbedingungen verbessern.
  • Eine ganzheitliche Betrachtung der Beschaffung von Bau-, Dienst- und Lieferleistungen kann zu geringeren Gesamtkosten für den öffentlichen Auftraggeber führen.
  • Die nachhaltige Beschaffung kann einen wichtigen Beitrag zur Erreichung von Umwelt- und Klimaschutzzielen liefern.

Der gesamte Lebenszyklus des Beschaffungsgegenstandes bzw. der -dienstleistung ist in Betracht zu ziehen, inklusive der Arbeitsbedingungen in den daran anknüpfenden Arbeitsprozessen. In allen Bereichen ist nach Produkten des c2c-Systems zu suchen und diese mit Priorität zu beschaffen. Eine Verschlankung bürokratischer Verwaltungsprozesse und die damit einhergehende Umstellung auf digitale Prozesse sollte, wo noch nicht erfolgt auch eine Prüfung der bereitgestellten bzw. verwendeten IT-Infrastruktur auf Nachhaltigkeit beinhalten