Für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen: Schienenersatzverkehr zwischen Lüneburg und Uelzen
Der Kreistag/Kreisausschuss möge beschließen:
Im Zeitraum 17. Dezember 2024 bis 05. Januar 2025 wird ein Schienenersatzverkehr für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zwischen den Bahnhöfen Lüneburg und Uelzen eingerichtet. Dieser Ersatzverkehr soll in einem angemessenen Takt verkehren und die Bedürfnisse der betroffenen Nutzergruppen berücksichtigen.
Der Landkreis Lüneburg übernimmt die Finanzierung vorerst aus eigenen Mitteln und fordert die Kosten anschließend von der Deutschen Bahn zurück.
Begründung:
Derzeit saniert die DB InfraGo die Fahrstühle am Lüneburger Bahnhof. Als Ersatz bietet die Deutsche Bahn einen Shuttleservice an. Ein offener Brief des Beirats für Menschen mit Behinderung, des Seniorenbeirats und lokaler Abgeordneter macht jedoch deutlich, dass dieses Angebot erhebliche Mängel aufweist.
Die wesentlichen Kritikpunkte sind:
- Anmeldepflicht: Das Shuttle muss mindestens 48 Stunden vor Fahrtantritt beim Mobilitätsservice-Zentrum (MSZ) angemeldet werden. Dies ist für viele Fahrgäste nicht praktikabel und führt zu erheblichen Einschränkungen.
- Begrenzte Kapazität: Das Shuttle erlaubt nur eine Begleitperson. Bei Reisen mit mehr als zwei Personen (z. B. ein Elternteil mit zwei Kindern) entstehen Umwege, etwa über Winsen/Luhe (mindestens 60 Minuten zusätzliche Reisezeit) oder Hamburg-Harburg (mindestens 69 Minuten zusätzliche Reisezeit).
- Einschränkungen bei der Nutzung: Das Angebot der Deutschen Bahn richtet sich an einen sehr kleinen Kreis von Berechtigten. Menschen mit Rollatoren, Reisende mit Kinderwagen oder Personen mit Sehbehinderungen werden entweder ausgeschlossen oder können das Angebot nur eingeschränkt nutzen.
Besonders im Fernverkehr verschärfen sich die Probleme: Das MSZ empfiehlt hier teilweise Umstiege in Hannover oder Hamburg in den Regionalverkehr. Dies führt oft zu stundenlangen Verzögerungen.
Am 20. November 2024 fand ein Treffen mit Vertretern der Deutschen Bahn, den Initiatoren des offenen Briefs, den Abgeordneten Blankenburg und Meyn sowie der Hansestadt Lüneburg statt. In diesem Gespräch wurde die Einrichtung eines Schienenersatzverkehrs für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen diskutiert. Die Deutsche Bahn sagte zu, diesen Vorschlag zu prüfen.
Gerade während der reiseintensiven Weihnachtszeit stellt die eingeschränkte Barrierefreiheit an den Bahnsteigen 2 und 3 des Lüneburger Bahnhofs eine erhebliche Belastung für viele Fahrgäste dar. Der Landkreis sollte daher kurzfristig einspringen und zumindest für diesen Zeitraum in Vorleistung gehen, um eine diskriminierungsfreie Mobilität zu gewährleisten.