Antrag zur Sitzung des Kreistages am 24. Juni 2021 zur Beauftragung von Gutachten

Der Landkreis möge in Zukunft für jedes erforderliche Gutachten im Bereich Wasserrecht folgendes Vorgehen umsetzen:

  1. Der Gutachter wird vom Landkreis ausgewählt und beauftragt.
  2. Die Kosten für das Gutachten werden dem Antragsteller vollständig in Rechnung gestellt.

Begründung:

Die Entnahme von Grundwasser stößt im Kontext der letzten trockenen Sommer und Hitzeperioden auf zunehmende Besorgnis in der Bevölkerung, insbesondere wenn die Konsequenzen für die Trink- und Grundwasserversorgung des Landkreises nicht klar benannt werden.

Ein unabhängiges Gutachten, das ausschließlich vom Landkreis beauftrag wird, vermeidet den Eindruck, dass der Antragsteller einem ihm genehmen Gutachter selbst auswählt und stellt daher eine in den Augen der Bevölkerung wesentlich objektivere Vorgehensweise für die Vergabe von Wasserrechten dar. Die dabei entstehenden Kosten sollen selbstverständlich dem Antragsteller komplett in Rechnung gestellt werden. In unseren Augen stellt dieser Prozess eine erheblich objektivere Vorgehensweise dar, die weitaus mehr geeignet ist, das Vertrauen in eine korrekte, ausgewogene und verantwortungsvolle Wasserrecht-Vergabe wieder herzustellen.