Dringlichkeitsantrag zur Sitzung des Schulausschusses am 16. September 2020

Der Landrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Testung auf SARS-CoV-2 unseren Bediensteten an den Schulen ermöglicht wird und die Kosten dafür vom Landkreis getragen werden.

Begründung:

Kultusminister Tonne hat mitgeteilt, dass sich bis zu den Herbstferien rund 100.000 Lehrkräfte und Schulleitungen sowie die pädagogischen Mitarbeiter zweimal auf SARS-CoV-2 testen lassen können. Personal des Schulträgers ist davon allerdings ausgenommen. Damit wird ein wichtiger Teil der Schulgemeinschaft nicht berücksichtigt. Dies entspricht nicht einer sinnvollen Pandemieprophylaxe.

Im Rahmen der Fürsorgepflicht ist ein Covid-19-Test für allen Bediensteten an den Schulen in Trägerschaft des Landkreises zu ermöglichen. Die Kosten trägt der Schulträger.