Gemeinsam mit den Fraktionen/Gruppen von Bündnis90/Die Grünen, Die LINKE und Die Partei stellen wir zum Kreistag den Antrag, zusammengeklappte E-Scooter in den Bussen transportieren zu dürfen.

Der Landkreis Lüneburg fordert den HVV und die KVG auf, Voraussetzungen zu schaffen, so dass zusammengeklappte E-Scooter in den Bussen des Verkehrsunternehmens transportiert werden können.

Begründung:

Wer den Autoverkehr reduzieren will, muss den ÖPNV qualitativ verbessern. Zur Verbesserung gehört auch, nach Verlassen der öffentlichen Verkehrsmittel, die Reststrecke zum Ziel möglichst zügig zurücklegen zu können. Dafür bieten sich E-Scooter an. Zurzeit ist die Zulassung der Mitnahme von E-Scootern in den Bussen von HVV und KVG abhängig vom Betriebspersonal - also nicht verlässlich durchführbar. Verlässlichkeit im Transport ist aber Voraussetzung für den Umstieg vom Auto zum öffentlichen Nahverkehr.

Der HVV weist in den „Fragen und Antworten“ auf seiner Homepage auf Folgendes hin:

Ein genereller Anspruch auf die Mitnahme des E-Tretrollers in den Verkehrsmitteln des HVV besteht nicht. Gemäß § 11 Abs. 4 der Beförderungsbedingungen des HVV entscheidet im Einzelfall immer das Betriebspersonal, ob Sachen zur Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle sie unterzubringen sind. Wenn die Sicherheit und Ordnung des Betriebs nicht gewährleistet werden können, können E-Tretroller von der Mitnahme ausgeschlossen werden. Grundsätzlich gilt, dass das Fahrpersonal selbst in Abhängigkeit der jeweils konkreten Situation vor Ort (Besetzungsgrad des Fahrzeugs, Nutzung der Mehrzweckfläche durch andere Mobilitätshilfen oder Kinderwagen, Sicherheit Dritter etc.) über eine Mitnahme entscheidet.“

Die Bahn schreibt im Gegensatz dazu Folgendes:

Was muss ich bei der Mitnahme meines E-Tretrollers/E-Scooters beachten? Sie können ein Elektrokleinstfahrzeug (z. B. E-Scooter, E-Tretroller, E-Kickboard) in allen Zügen des Fernverkehrs (ICE, ECE, IC/EC, RJX, TGV) mitnehmen. Dies ist kostenfrei als Handgepäck möglich, sofern es zusammengeklappt ist und sicher verstaut wird. Ein Elektrokleinstfahrzeug, das nicht zusammengeklappt ist, gilt als Traglast und kann nur dann mitgenommen werden, wenn es sicher untergebracht wird. Zur Unterbringung stehen zur Verfügung:

  • Gepäckregale
  • Gepäckablagen über dem Sitz
  • Stellflächen unter und zwischen den Sitzen

Achten Sie beim Verstauen in der Gepäckablage über dem Sitz darauf, dass das Elektrokleinstfahrzeug nicht verrutschen kann und keine Gefahr für Sie und Mitreisende besteht. Wir empfehlen Ihnen, das Fahrzeug in einer Tasche zu verstauen oder zwischen anderen Gepäckstücken in der Ablage sicher zu verkeilen. Der eingebaute Akku darf während der Beförderung weder entnommen, geladen, noch anderweitig (z. B. als Powerbank) genutzt werden.

Es sollte doch problemlos möglich sein, dieses Angebot der Deutschen Bahn zur Mitführung von E-Scootern auch auf von HVV und KVG betriebene Transportmittel auszuweiten. Falls nicht, sollte schnell die Möglichkeit dafür geschaffen werden.