Uns erreichen in den letzten Tagen eine Vielzahl von Bürgeranfragen zur kommerziellen Wasserentnahme. Wir befassen uns schon lange intensiv mit dem Thema und nehmen Stellung.

Am 27. September 2020 hatte die SPD-Fraktion folgenden Antrag gestellt:

„Unabhängiges Gutachten zu den Auswirkungen der Wasserentnahme durch Apollinaris Brands GmbH (Coca-Cola) auf das Grundwasser. Der Landkreis möge in einem unabhängigen Gutachten bis zum ersten Quartal 2021 feststellen, welche Auswirkungen die Wasserentnahme durch Coca-Cola auf die entsprechenden Grundwasserleiter hat.“

Eine Mehrheit im Kreistag aus CDU und Grünen stimmte mehrheitlich bei 17 Gegenstimmen und 1 Enthalten am 16. November 2020 gegen unseren Antrag und so wurde unsere Forderung nach einem zweiten neutralen Gutachten ausgebremst.

Zur Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz am 19. Mai 2021 haben wir erneut einen Antrag Wasserentnahme durch Coca-Cola gestellt, der Transparenz in das Verwaltungshandeln zu diesem Genehmigungsverfahren bringen soll.

Zur Verdeutlichung unserer Position sollen die folgenden Punkte dienen:

Allgemein Haltung zur Grundwasserbewirtschaftung

  • Wasser ist für alles Leben auf unserem Planeten neben sauberer Luft die wichtigste Lebensgrundlage. Grundwasserbewirtschaftung gehört zur Daseinsvorsorge und ist daher eine kommunale Gemeinschaftaufgabe.
  • Die Versorgung über kommunale Wasserbeschaffungsverbände ermöglicht allen einen Zugang zu gutem Wasser. Hier spielt in unserer Region das tiefe Schichtenwasser, welches durch glaziale Tonschichten von negativen Umwelteinflüssen bewahrt wird, eine besondere Rolle. Als „Brauchwasser“ zur Beregnung und Bewässerung (ob Garten oder Flur) etc. ist eher das oberflächennahe Grundwasser geeignet, welches natürlich besonders vom aktuellen Niederschlag abhängig ist.
  • Gerade zur Reinhaltung dieses Wasser ist eine ökologische Nutzungsweise unabdingbar. Nachhaltige landwirtschaftliche Bewirtschaftung, Vermeidung der Einsickerung von Schadstoffen aus Industrie und Gewerbe bis hin zum sorgsamen Umgang mit Düngemitteln im heimischen Garten sind daher unabdingbare Faktoren für die Erhaltung einer wichtigen Lebensgrundlage.
  • Die Kosten für die Entnahme aus den Trinkwasserbrunnen betragen in Niedersachsen derzeit 0,15€ pro Kubikmeter. Die Kosten für Verbraucher liegen in der Lüneburger Region in der Größenordnung von 1 €. Dieser Betrag ist kein kommerzieller Preis mit Gewinnmarge, sondern stellt einfach die Kosten für das Trinkwassernetz dar.
  • Anmerkungen zur gewerblichen Nutzung
  • Zur Lebenswirklichkeit gehört aber auch, dass Wasser zur Herstellung bestimmter Produkte oder für bestimmte Dienstleistungen unabdingbar sind. Eine Brauerei ohne Wasserentnahme ist nicht möglich. Hier kommt es sogar entscheidend auf die Wasserqualität an. Auch Reinigungsfirmen, Kraftwerke, Textilhersteller usw. sind auf die Wassernutzung angewiesen. Das muss auch möglich bleiben.

Anmerkung zur gewerblichen Nutzung

  • Zur Lebenswirklichkeit gehört aber auch, dass Wasser zur Herstellung bestimmter Produkte oder für bestimmte Dienstleistungen unabdingbar sind. Eine Brauerei ohne Wasserentnahme ist nicht möglich. Hier kommt es sogar entscheidend auf die Wasserqualität an. Auch Reinigungsfirmen, Kraftwerke, Textilhersteller usw. sind auf die Wassernutzung angewiesen. Das muss auch möglich bleiben.

Anmerkungen zum „Coca-Cola-Brunnen“ in Reppenstedt

  • Apollinaris Brands GmbH (Coca-Cola, früher Liebig) ist seit vielen Jahrzehnten in der Hansestadt Lüneburg etabliert. Die Abfüllanlagen müssen Wasser nutzen können. Ansonsten sind diese Getränke nicht herzustellen, die ja offensichtlich gerne von den Menschen konsumiert werden.
  • Wir unterstellen, dass die bisherige Wasserentnahme ohne Schaden am Grundwasserkörper erfolgte. (Hinweis: Immerhin ist diese Firma bei weitem nicht der größte Grundwassernutzer in der Region.)
  • Angesichts der Klimaänderungen und der nicht mehr gesicherten Grundwassermehrung muss eine weitere Brunnenbohrung allerdings gesichert auf deren Auswirkung geprüft werden. Expertisen, Testbohrungen und ständige Kontrollmessungen sind für uns dabei zwingend.
  • Der unteren Genehmigungsbehörde des Landkreises Lüneburg sind dabei die Hände gebunden. Sie hat nach der Gesetzeslage zu prüfen und zu entscheiden. Wenn dann alles den Vorschriften entspricht, darf der Landkreis eine Genehmigung nicht verweigern. Auch wenn der Kreistag die Entscheidung treffen sollte, könnte er nicht anders entscheiden. Andernfalls sind seine Mitglieder schadensersatzpflichtig.
  • Dies ist die rechtliche und verwaltungsseitige Sichtweise. Allerdings stammt die Rechtslage aus dem Jahre 2010. Eine Anpassung an geänderte Umweltbedingungen ist für uns zwingend geboten.