Einzelfallhilfen zur Vermeidung und zum Ausgleich besonderer sozialer Härten

„Wir sind uns der Verantwortung für unsere Einwohner*innen bewusst. Besonders Familien – vor allem mit Kindern – sind in hohem Maße gefährdet, wenn der*die Hauptverdienende ausfällt. Hier ist eine schnelle und unbürokratische Hilfe gefragt“, erläutert Fraktionsvorsitzender Franz-Josef Kamp. „Wir hoffen, mit einem Corona-Sozialfonds, soziale Not zu lindern oder zu vermeiden.“

Die Corona-Krise hat erhebliche Auswirkungen auf Wirtschaft und Beschäftigung und auf erwerbstätige Menschen. Viele von ihnen erleiden zumindest vorübergehend deutliche Einkommenseinbußen. Daher beantragt die SPD-Kreistagsfraktion die Einrichtung eines Corona-Sozialfonds, um besondere soziale Härten zu vermeiden. Dafür werden 100.000 Euro im Haushalt 2020 bereitgestellt.

Der Corona-Sozialfonds ist für Einwohner*innen des gesamten Landkreises Lüneburg gedacht, die als Kurzarbeit*innen, Solo-Selbstständige, Freiberufler*innen oder Kleinunternehmer*innen (bis zu drei Beschäftigte) oder Arbeitslose während der Corona-Pandemie unmittelbar von einem individuellen Notfall betroffen sind, in dem alle anderen Hilfeleistungen oder Einzelfallhilfen nicht greifen.

„In der Corona-Krise kann es Situationen geben, in denen die Leistungen des Jobcenters nicht ausreichend sind. Hier ist der Corona-Sozialfonds eine gute Möglichkeit, kurzfristig und unbürokratisch zu helfen“, ergänzt die Stellvertretende Vorsitzende und Landtagsabgeordnete Andrea Schröder-Ehlers.

Voraussetzung für die Unterstützung aus dem Fonds ist, dass bereits alle gesetzlichen Leistungsansprüche ausgeschöpft sind, dass es sich um besondere Härtefälle und atypische Lebenssituationen handelt und dass die Notlage glaubhaft begründet und belegt werden kann. Die Höhe der Unterstützung kann im Einzelfall bis zu 1.500 Euro betragen.

Über die Gewährung der Hilfe wird durch den Fachbereich Soziales des Landkreises Lüneburg entschieden. Im Sozialausschuss soll regelmäßig über die Vergabe berichtet werden.