Alles was die DIN 18040 vorschreibt, muss ohne Wenn und Aber gemacht werden. Wir wollen auch in Bezug auf Barrierefreiheit eine Vorzeige-Arena bauen.

SPD-Kreistagsfraktion im Gespräch

„Die Baugenehmigung der Arena Lüneburger Land fordert, die Richtlinien für barrierefreies Bauen (DIN 18040) zu erfüllen. Nichts anderes fordern wir“, betont der Vorsitzende des Behindertenbeirates, Jörg Kohlstedt.

In Begleitung von Angela Peters und Inge Steinberg trug Kohlstedt seine Argumente für eine Umplanung in einigen Bereichen der Arena Lüneburger Land den SPD-Mitgliedern des Hochbauausschusses und des Fraktionsvorstandes vor. Schnell wurde deutlich, dass die Zielrichtungen und Erwartungen an den Bau eng beieinander liegen und parteipolitische Diskussionen den Behinderten nicht helfen.

„Ein Bau nach den DIN-Normen ist ein MUSS. Alles was die DIN 18040 vorschreibt, muss ohne Wenn und Aber gemacht werden“, erklärt die Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Landtagsabgeordnete Andrea Schröder-Ehlers. „Da wo es Interpretationsspielraum gibt, muss schnell eine Klärung herbeigeführt werden.“

Inge Steinberg machte darauf aufmerksam, dass es drei Gruppen von Menschen gibt, die die Arena nutzen sollten: jene, die dort arbeiten sollen, Besucher (Zuschauer) und Akteure (Sportler, Musiker etc.). Und für alle drei Gruppen muss eine Barrierefreiheit gegeben sein. Sie verdeutlichte, warum für Menschen mit Einschränkungen alle Bereiche der Arena erreichbar sein sollten, auch für Mitarbeiter des Caterers, Masseure von Sportlern oder Tontechniker von Künstlern.

„Und wir fordern die Projektleitung auf, fehlende Unterlagen dem Behindertenbeirat umgehend zu übermitteln und deren Kritik ernst zu nehmen. Wir wollen auch in Bezug auf Barrierefreiheit eine Vorzeige-Arena bauen. Daher muss auch die Verwaltung mit dem Behindertenbeirat in konstruktive Gespräche gehen und eine Einigung erzielen“, fordert Fraktionsvorsitzender Franz-Josef Kamp.

Hintergrund:

Die DIN 18040 ist in Deutschland die Grundnorm für das barrierefreie Bauen und Planen. Sie trat 2014 in Kraft.

Ziel dieser Norm ist die Barrierefreiheit baulicher Anlagen, damit sie für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind (nach § 4 BGG Behindertengleichstellungsgesetz).

Berücksichtigt werden die Bedürfnisse von Menschen

  • mit Sehbehinderung oder Hörbehinderung,
  • mit motorischen Einschränkungen,
  • die Mobilitätshilfen und Rollstühle benutzen,
  • die großwüchsig oder kleinwüchsig sind,
  • mit kognitiven Einschränkungen,
  • die bereits älter sind,
  • wie Kindern,
  • mit Kinderwagen oder Gepäck